Rechtliche Hinweise

 

Rechtliche Hinweise

Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte.

Es wird weder eine Diagnose erstellt noch eine Untersuchung, eine Therapie oder Heilkunde im gesetzlich definierten Sinne ausgeübt, und entspricht keinesfalls einer ärztlichen Behandlung oder einem Heilkundlichen Beistand im Sinne des BGB und anderer Gesetzesteile.

Geistiges Heilen ersetzt keine Behandlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker. Ich gebe keine Heilungsversprechen ab. Eine Auflistung einzelner Krankheiten, bei denen Geistiges Heilen helfen könnte, ist aufgrund des Heilmittelwerbegesetzes nicht erlaubt. Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004 ist das Geistige Heilen in Deutschland legalisiert.

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Einverständniserklärung – bitte vor der Behandlung ausfüllen und mitbringen. Herzlichen Dank.

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